STELLUNGNAHME

Stellungnahme Stadtgestalter zum Entwurf der neuen Stellplatzsatzung

Der Satzungsentwurf stammt aus 2019 mit Beteiligung in 2020, er kann deshalb die Zeitenwende und Dramatik am Wohnungs- und Immobilienmarkt nicht widerspiegeln. Die Umsetzung der Satzung führt in jedem einzelnen Fall zu Kostensteigerung, Wohnraumwegfall und oft zu Nutzungseinschränkungen. Zudem konterkariert der Entwurf die Mobilitätsstrategie 2030 der Stadt Leipzig.
Es soll die Veränderung im Modal-Split der Verkehrsträger abgebildet werden. Statt einer Verschiebung der Anteile innerhalb des bisherigen Stellplatzumfangs kommt es jedoch zu einer Ausweitung von Abstellflächen.
Der Satzungsentwurf schreibt erneut eine PKW-Mindeststellplatzzahl vor, statt die Möglichkeit eines Stellplatzverzichts zu nutzen. Die Regelung berücksichtig weder geringen Bedarfe in zentralen Lagen noch ausreichend Bedarfe in peripheren Lagen oder Mobilitätskonzepte in Quartieren. Minderungen
werden von einem überregulierten Kriterienkatalog abhängig gemacht. Reziprok wird die Fahrradabstellfläche unabhängig von Lagekriterien verdoppelt, komplexen baulichen Vorschriften unterworfen und ohne Minderungsmöglichkeit eingeführt. Es kommt zu erheblichen Ausweitungen der Stellplatzflächen.

Der sofortige Geltungsbeginn nach Satzungsbeschluss führt für zahlreiche Bauvorhaben zu teuren, komplexen Umplanungen, Neukalkulationen, Zeitverschiebungen und so zum Verlust der Endinvestoren. Zusätzlich erschweren baurechtliche Einschränkungen Umnutzung und Finanzierung von Projekten.

Wir empfehlen dringend eine Neufassung unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen und mit Prozessbegleitung durch die umsetzenden Akteure. Eine nicht zeitgemäße Satzung wird in ihren Auswirkungen die nötigen Umbrüche und die Akzeptanz einer Mobilitätswende erschweren statt befördern.

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Stadtgestalter Leipzig, c/o IMMOCOM 
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