POLITIKBRIEF

Politikbrief 2/2022: Einführung der Mietpreisbremse in Leipzig

Leipzig, 06. Juli 2022: In unserem zweiten Politikbrief beschäftigen wir uns mit der Einführung der Mietpreisbremse in Leipzig, dem kürzlich erfolgten Treffen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum sowie dem aktuellen Umgang mit Brandschutzauflagen.

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Die Mietpreisbremse in Leipzig

Nach langem Zögern hat die sächsische Staatsregierung Ende Mai die geplante Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden beschlossen. Das bedeutet: Künftig dürfen in beiden Großstädten die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Grund dafür seien die in beiden Städten angeblich angespannten Wohnungsmärkte nach § 556 Abs. 2 BGB.

Dass dies nicht der Realität entspricht, zeigen unter anderem die von den  Leipziger Stadtgestaltern in ihren jeweiligen Beständen erhobenen Zahlen zu Miethöhe, Mietentwicklung und Leerstand und im Übrigen auch die Marktdaten der Leipziger Wohnungsgenossenschaften. Sie belegen, dass
kurzfristig ausreichend marktfähige Wohnungen zur Verfügung stehen.

Dabei brauchen beide Metropolen neuen Wohnraum – ein Anliegen, dem sich auch die Leipziger Stadtgestalter verpflichtet fühlen. Es bedarf daher vor allem Anreize zum Bauen und keiner Mietpreisbremse, die genau das  Gegenteil bewirkt: Niemand baut oder kauft eine Immobilie, bei der von vornherein feststeht, dass die Mieten eingefroren sind oder in Zukunft eingefroren werden können.

Bestandshalter werden bestraft

Die Folge ist, dass Investoren sich künftig zweimal überlegen werden, ob sie sich in den sächsischen Zentren engagieren oder auf andere, zuverlässigere Standorte ausweichen. Dies gilt umso mehr für die kommenden Jahre, wenn Investoren  beziehungsweise Wohnungskäufern durch steigende Zinsen wieder andere Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen werden. 

Eine Mietpreisbremse verstärkt diese Entwicklung – erst recht bei dem hier vorhandenen Leerstand und bei den für die große Mehrzahl der Leipziger bezahlbaren Mieten (Mietbelastung von 29 Prozent des  Haushaltseinkommens). Ohne Käufer beziehungsweise Investoren werden aber schlicht keine Wohnungen entstehen, denn die wenigsten Entwickler bauen für den eigenen Bestand.

Besonders bitter: Gerade Bestandshalter, die in der Vergangenheit bewusst auf bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungskreise gesetzt haben, „bestraft“ die Mietpreisbremse für ihr soziales Verhalten, indem sie ihnen die notwendigen Investitionsspielräume nimmt. Denn ab sofort können sie nach Auszug eines Mieters die Mittel für anstehende Instandhaltung und Sanierung nicht mehr über die Miete refinanzieren. Unklar bleibt ebenfalls, wie Wohnen unter diesen Voraussetzungen energieeffizient sowie klima und generationengerecht gestaltet werden soll.

Um den in Leipzig benötigten Wohnraum zu erstellen, braucht es ein  Miteinander und eine Willkommenskultur für das Bauen. Es gibt in  Deutschland und anderswo keine Beispiele, wo durch Mietpreisbremsen mehr Wohnraum entstanden ist.

Michael Rücker

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